KFZ-Haftpflichtschadengutachten
KFZ-Haftpflichtschadengutachten
Ein Haftpflichtschadengutachten ist dann von Nöten, wenn Ihr KFZ von einem anderen Verkehrsteilnehmer und dessen Verschulden beschädigt wurde. Wenn der Unfallverursacher feststeht, ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Der Unfallverursacher ist lt. §249 BGB im Haftpflichtschadenfall dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.
Der Geschädigte hat dem Schadenverursacher gegenüber die Wahl den Schaden durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder den erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Es ist gesetzlich geregelt, dass im Falle eines Haftpflichtschadens das Versicherungsunternehmen an Stelle des Schädigers tritt und für die Schadensersatzforderung aufkommt.
Das KFZ -Unfallgutachten ist somit eine Voraussetzung um Ihre Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das KFZ-Gutachten des Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen.
Hierzu werden Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc gezählt. Um diese Ansprüche geltend zu machen und den Schaden am Fahrzeug zu klären, ist jedoch nicht der KFZ-Gutachter befugt, sondern hierzu sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc dazu gezogen werden.
Ihre Ansprüche
Folgende Ansprüche können grundsätzlich aus einem Schadenfall entstehen:
Finanzierungskosten
Abschlepp- und Bergungskosten
Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Anwaltskosten
Arztkosten
Entsorgung
Auslagenpauschale
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Haushaltsführungskosten
Ab- und Anmeldekosten
Verdienstausfall
Sachschaden am Fahrzeug